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40 KB sollten genug für jedermann sein.

 

Bill Gates, 1981

Weitere Bereiche

Halbleitertopographie

Dreidimensionale Strukturen mikroelektronischer Halbleiter, z. B. eines Speicherchips oder eines Prozessors, sind als Topographie schutzfähig.
Eine Topographie ist nur dann schutzfähig, wenn sie eine sogenannte Eigenart aufweist. Die Topographiestelle des Deutschen Patent- und Markenamts prüft diese Schutzvoraussetzung bei der Eintragung jedoch nicht.
Halbleiterschutzrechte sind somit ähnlich wie Designs ungeprüfte Registerrechte. Sie werden erst dann überprüft, wenn jemand einen Antrag auf Löschung stellt.
Die maximale Schutzdauer einer Topographie beträgt 10 Jahre.

 

Domainrecht

Ein Domainname kann auf einfache Weise registriert werden, jedoch ist bei Missachtung von Rechten Dritter nicht selten eine Abmahnung die Folge.
Zur Vermeidung von Abmahnungen unterstützen und beraten wir Sie gerne bei der richtigen Auswahl Ihrer Domain.

 

Sortenschutz

Der Sortenschutz schützt das geistige Eigentum an Pflanzenzüchtungen.
Zuständig für die Erteilung von Sortenschutz und Sortenzulassung ist das Bundessortenamt in Hannover. Das Sortenschutzrecht schützt das geistige Eigentum an definierten Pflanzensorten und sichert so den Ertrag der züchterischen Arbeit durch Gewährung eines privaten Schutzrechtes. Sortenschutz kann für Sorten des gesamten Pflanzenbereichs, ausgenommen Mikroorganismen, beantragt werden.
Schutzfähig ist eine Sorte, wenn sie folgende Kriterien der Sortenprüfung erfüllt: Unterscheidbarkeit, Homogenität, Beständigkeit, Neuheit und eintragbare Sortenbezeichnung.
Mit der Zulassung dürfen Saat- und Pflanzgut landwirtschaftlicher Pflanzenarten, Reben und Gemüsearten in Verkehr gebracht werden oder gewerblich vertrieben werden.
Die maximale Schutzdauer beträgt bei Hopfen, Kartoffel, Rebe 25 Jahre und bei Baumarten 30 Jahre.
Das Gemeinschaftliche Sortenamt in Angers in Frankreich vergibt geistige Eigentumsrechte für neue Pflanzensorten, die in der gesamten Europäischen Union gültig sind und derzeit 27 Mitgliedsstaaten umfasst.

 

Intellectual Property Management und Wettbewerbsrecht

Das IP-Management umfasst unter anderem den strategischen Umgang mit dem eigenen Patentportfolio.
Eigene Schutzrechte stärken das eigene Portfolio und damit die Position gegenüber den Mitbewerbern. Mit einer zusätzlichen Überwachung der Fremdprodukte und der fremden Schutzrechte verhindern Sie Nachteile im Wettbewerb durch Produktpiraterie.
Wir beraten und unterstützen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die über keine eigene Patentabteilung verfügen, beim Aufbau ihres Schutzrechtsportfolios und bei der Verwaltung ihrer Schutzrechte.
Gerne beraten wir Sie auch bei Fragen im Zusammenhang mit dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Gesetz über Wettbewerbsbeschränkung (GWB).

 

Patentanwaltskanzlei Bernd Straub
Am Laibfelsen 1
78567 Fridingen / Donau
Telefon: +49 (0)7463 267019 +49 (0)7463 267019
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