Gebrauchsmuster

Eine der größten Erfindungen ist zweifellos das Nadelöhr.

Elmar Schenkel (*1953)

Auf einen Blick

Schutz für:

Nur Erzeugnisse (Vorrichtungen, Stoffe, Mittel)

 

 

Voraussetzungen:

  • Neuheit, d.h. heißt noch nicht der Öffentlichkeit bekannt
  • Erfinderischer Schritt, d.h. für den Fachmann nicht zur Routine gehörend
  • Gewerbliche Anwendbarkeit

Max. Schutzdauer:

10 Jahre

Was ist ein Gebrauchsmuster?

Ein schneller und günstiger Schutz für technische Erfindungen mit einer maximalen Schutzdauer von 10 Jahren (statt 20 Jahren beim Patent).

 

Was geschützt werden kann:

  • Erlaubt: Vorrichtungen, (chemische) Stoffe, Nahrungs- und Arzneimittel.

  • Nicht erlaubt: Verfahren (z. B. Herstellungs- oder Arbeitsverfahren).

 

Vorteile & Eintragung

  • Schneller Schutz: Die Eintragung erfolgt oft schon nach wenigen Monaten (beim Patent dauert es meist Jahre). Man erhält schnell ein vollwertiges, durchsetzbares Recht.

  • Keine Prüfung auf Inhalt: Das Patentamt prüft nur formelle Fehler. Neuheit und erfinderischer Schritt werden vor der Eintragung nicht geprüft.

 

Besonderheiten bei der Neuheit

  • 6 Monate Schonfrist: Eigene Veröffentlichungen oder Nutzungen durch den Anmelder schaden der Neuheit innerhalb von 6 Monaten vor der Anmeldung nicht.

  • Vorbenutzung im Ausland: Hat man die Erfindung vor dem Anmeldetag außerhalb Deutschlands genutzt, steht das dem Schutz nicht entgegen.

  • Schriftliche Beschreibung: Eine schriftliche Veröffentlichung (egal ob im In- oder Ausland) schadet der Neuheit hingegen immer.

 

Welche Fristen gelten?

  • Nachanmeldungen (12 Monate): Innerhalb eines Jahres nach dem Anmelde- oder Prioritätstag kann die Erfindung unter Wahrung der Priorität im Ausland nachgemeldet werden.

 

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© Patentanwaltskanzlei Bernd Straub


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