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Eine der größten Erfindungen ist zweifellos das Nadelöhr.

 

Elmar Schenkel (*1953)

Gebrauchsmuster

Technische Erfindungen können preiswert und zeitnah auch als Gebrauchsmuster geschützt werden. Zum Gebrauchsmuster angemeldet werden können Vorrichtungen, (chemische) Stoffe, Nahrungs- und Arzneimittel. Ausgenommen sind Verfahren, zum Beispiel Herstellungs- und Arbeitsverfahren.

 

Während eine Patenterteilung wegen des Prüfungsverfahrens oft einige Jahre dauert, kann das Gebrauchsmuster bereits wenige Monate nach der Anmeldung eingetragen werden. So erhält man mit einer Gebrauchsmusteranmeldung schnell ein vollwertiges, durchsetzbares Schutzrecht.

 

Das Gebrauchsmuster wird vom Deutschen Patent- und Markenamt lediglich hinsichtlich formeller Eintragungserfordernisse geprüft, es findet aber im Unterschied zum Patent keine Prüfung hinsichtlich Neuheit und erfinderischem Schritt statt.
Innerhalb von 12 Monaten ab dem Anmeldetag oder dem Prioritätstag eines Gebrauchsmusters können Nachanmeldungen in weiteren Ländern unter Wahrung des Zeitranges (Priorität) der ersten Anmeldung für den Gegenstand des Gebrauchsmusters eingereicht werden.
Die maximale Schutzdauer des Gebrauchsmusters beträgt im Gegensatz zum Patent 10 Jahre.

 

Das Gebrauchsmuster hat eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten für Veröffentlichung oder Benutzung durch den Anmelder. Ferner steht eine Benutzung vor dem Anmeldetag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland der Schutzfähigkeit nicht entgegen, wohingegen eine schriftliche Beschreibung innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland der Schutzfähigkeit entgegensteht.

 

 

Schutz für:
Nur Erzeugnisse (Vorrichtungen, Stoffe, Mittel)

 

Voraussetzungen:
Neuheit, das heißt noch nicht aus dem Stand der Technik durch schriftliche Beschreibung oder erfolgte Benutzung der Öffentlichkeit bekannt
Erfinderischer Schritt, das heißt für den Fachmann nicht zur Routine gehörend, aber geringere Anforderungen als beim Patent
Gewerbliche Anwendbarkeit

 

Besonderheit:
Neuheitsschonfrist von 6 Monaten; Schutz in Deutschland auch nach eigener Veröffentlichung möglich

 

maximale Schutzdauer:
10 Jahre

 

Patentanwaltskanzlei Bernd Straub
Am Laibfelsen 1
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