Eine der größten Erfindungen ist zweifellos das Nadelöhr.
Elmar Schenkel (*1953)
Nur Erzeugnisse (Vorrichtungen, Stoffe, Mittel)
10 Jahre
Ein schneller und günstiger Schutz für technische Erfindungen mit einer maximalen Schutzdauer von 10 Jahren (statt 20 Jahren beim Patent).
Was geschützt werden kann:
Erlaubt: Vorrichtungen, (chemische) Stoffe, Nahrungs- und Arzneimittel.
Nicht erlaubt: Verfahren (z. B. Herstellungs- oder Arbeitsverfahren).
Schneller Schutz: Die Eintragung erfolgt oft schon nach wenigen Monaten (beim Patent dauert es meist Jahre). Man erhält schnell ein vollwertiges, durchsetzbares Recht.
Keine Prüfung auf Inhalt: Das Patentamt prüft nur formelle Fehler. Neuheit und erfinderischer Schritt werden vor der Eintragung nicht geprüft.
6 Monate Schonfrist: Eigene Veröffentlichungen oder Nutzungen durch den Anmelder schaden der Neuheit innerhalb von 6 Monaten vor der Anmeldung nicht.
Vorbenutzung im Ausland: Hat man die Erfindung vor dem Anmeldetag außerhalb Deutschlands genutzt, steht das dem Schutz nicht entgegen.
Schriftliche Beschreibung: Eine schriftliche Veröffentlichung (egal ob im In- oder Ausland) schadet der Neuheit hingegen immer.
Nachanmeldungen (12 Monate): Innerhalb eines Jahres nach dem Anmelde- oder Prioritätstag kann die Erfindung unter Wahrung der Priorität im Ausland nachgemeldet werden.