"Produktionsanlagen und Gebäude sind austauschbar, starke Marken im Kopf des Kunden nicht."
Hans-Georg Häusel (*1951)
Alle Zeichen, wie
10 Jahre, verlängerbar
Eine Marke kennzeichnet die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens und grenzt sie von der Konkurrenz ab. Starke Marken sind oft wertvolles geistiges Eigentum.
Geschützt werden können: Wörter, Buchstaben, Zahlen, Bilder, Farben und Töne.
Nicht geschützt werden können: Gerüche, einfache Zahlenfolgen oder rein beschreibende Wörter.
Kennzeichnung: Häufig genutzte Symbole sind ® (Registered) oder TM (Trademark).
Markenschutz entsteht meist durch die Eintragung ins Register. Er kann aber auch entstehen durch:
Verkehrsgeltung: Sehr intensive Nutzung im Markt.
Notorische Bekanntheit: Extrem hohe Bekanntheit der Marke.
Was sind die Rechte des Markeninhabers?
Alleiniges Nutzungsrecht für die eingetragenen Waren/Dienstleistungen.
Die Marke kann jederzeit verkauft oder über Lizenzen an Dritte zur Nutzung vergeben werden.
Dauer: Der Schutz gilt zunächst für 10 Jahre.
Verlängerung: Kann durch Gebührenzahlung beliebig oft um jeweils weitere 10 Jahre verlängert werden. Ohne Zahlung wird die Marke gelöscht.
Deutschland: Beim DPMA eingetragene Marken gelten nur in Deutschland.
Europäische Union: Über das Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO, früher HABM) erhält man eine Unionsmarke (früher Gemeinschaftsmarke).
International: Über einen Antrag bei der WIPO (Weltorganisation für Geistiges Eigentum) ist ein Schutz als IR-Marke weltweit in vielen Ländern möglich.