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Produktionsanlagen und Gebäude sind austauschbar, starke Marken im Kopf des Kunden nicht.

 

Hans-Georg Häusel (*1951)

Marke

Marken stehen für die Qualität eines Unternehmens oder deren Produkte und zählen ebenso wie die technischen Schutzrechte zu dessen geistigem Eigentum. Starke Marken können einen beachtlichen Vermögenswert darstellen.

 

Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

 

Als Marke geschützt werden können Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben und akustische Signale, nicht jedoch Gerüche, einfache Zahlenkombinationen oder Wörter, die für die Waren oder Dienstleistungen rein beschreibend sind.  

 

Marken werden allgemein durch die Symbole ® (R im Kreis) oder TM (Trademark) gekennzeichnet.

 

Der Markenschutz entsteht durch die Eintragung in das Markenregister. Der Markenschutz kann auch durch Verkehrsgeltung infolge intensiver Benutzung eines Zeichens im Geschäftsverkehr oder durch notorische Bekanntheit entstehen.

 

Mit der Eintragung der Marke erwirbt der Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Marken können vom Markeninhaber jederzeit verkauft werden. Der Inhaber einer Marke kann außerdem ein Nutzungsrecht an seiner Marke in Form einer Markenlizenz einräumen.

 

Der Markenschutz gilt zunächst 10 Jahre, kann aber beliebig oft verlängert werden. Wird die Verlängerungsgebühr nach jeweils 10 Jahren nicht mehr gezahlt, wird die Marke gelöscht.

 

Beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Deutsche Marken gelten ausschließlich in Deutschland. Mit einem Antrag bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) kann über eine IR-Marke Markenschutz in weiteren Ländern beantragt werden. In der Europäischen Union kann beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) Markenschutz über eine Gemeinschaftsmarke erreicht werden.

 

 

Schutz für:
Alle Zeichen, wie Worte, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, 3D-Gestaltungen, Farben

 

Voraussetzungen:
Unterscheidungskraft, das heißt keine allgemeinen Werbeworte oder reine Sachangaben
Nicht beschreibend für die zugehörigen Waren und Dienstleistungen
Nicht irreführend
Keine identischen oder verwechselbaren geschützten Zeichen für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen

 

Besonderheit:
Auch bereits benutzte Zeichen können geschützt werden; Gefahr der Markenpiraterie

 

Schutzdauer:
10 Jahre, die verlängerbar sind

 

Patentanwaltskanzlei Bernd Straub
Am Laibfelsen 1
78567 Fridingen / Donau
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