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Man muss nicht nur mehr Ideen haben als andere, sondern auch die Fähigkeit besitzen, zu entscheiden, welche dieser Ideen gut sind.

 

Linus Carl Pauling (1901-94)

Leistungen

Patentanwalt:

Vermittler zwischen Technik und Naturwissenschaft einerseits sowie Recht andererseits


Zur Lösung von rechtlichen Problemen genügt in der Regel die umfassende Kenntnis der relevanten juristischen Normen und die Kompetenz, sie auf konkrete Sachverhalte anzuwenden.
Im gewerblichen Rechtsschutz dagegen ist die Verbindung einer fundierten technischen und/oder naturwissenschaftlichen Ausbildung mit einer das ganze Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes umfassenden juristischen Ausbildung nicht nur formale Voraussetzung für die Zulassung als Patentanwalt, sondern darüber hinaus auch eine absolut notwendige Bedingung für das Verstehen der Interessen der Mandanten sowie für deren Wahrnehmung und Durchsetzung.
Der Beruf des Patentanwalts gewährleistet einerseits das Verständnis auch hochkomplexer Innovationen. Andererseits ermöglicht das juristische Fachwissen die optimale Betreuung des, Mandanten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Aufgabe des Patentanwalts ist es, die unterschiedlichen Denkweisen der Naturwissenschaft und Technik auf der einen Seite und des Rechts bzw. der Rechtsprechung auf der anderen Seite zusammenzuführen.
Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst sowohl die ursprünglichen Bereiche der Technik und Naturwissenschaften, wie Maschinenbau, Elektrotechnik, Physik und Chemie, als auch neueste Bereiche, wie die Informations- und Kommunikationstechnologie, Biotechnologie, Biologie, Pharmazie und Medizin. Deshalb ist für eine optimale Beratung und Betreuung der Mandanten nicht nur die vielseitige Qualifikation des einzelnen Patentanwalts notwendig, sondern im Einzelfall eine Zusammenarbeit von unterschiedlichen Patentanwälten, die sich mit ihrem speziellen Fachwissen austauschen und ergänzen können.
Für Verfahren im Ausland arbeiten wir mit Korrespondenzanwälten im jeweiligen Ausland insbesondere in USA, China, Japan, Korea, Australien, Israel und Russland oder einzelnen Ländern Europas zusammen.

 

Patentanwaltskanzlei Bernd Straub
Am Laibfelsen 1
78567 Fridingen / Donau
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