Arbeitnehmererfinderrecht

"Der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf angemessene Vergütung, sobald der Arbeitgeber die Diensterfindung in Anspruch genommen hat." 

§9 (1) Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbNErfG)

Arbeitnehmererfindungsrecht: Risiken minimieren, Prozesse rechtssicher gestalten

 

Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbErfG) stellt Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor komplexe formale und finanzielle Anforderungen. Von der ersten Erfindungsmeldung bis zur laufenden Vergütung begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess, um rechtliche Unsicherheiten und nachträgliche Konflikte rechtzeitig zu vermeiden.

Unsere Expertise im Überblick:

  • Erfindungsmeldungen & Abwicklung: Wir unterstützen bei der formgerechten Einreichung, Prüfung und fristgerechten Inanspruchnahme oder Freigabe von Diensterfindungen.

  • Berechnung der Erfindervergütung: Ermittlung einer angemessenen Vergütung nach den amtlichen Richtlinien und der aktuellen Rechtsprechung – unter Berücksichtigung von Aufgabenstellung, Lösungsanteil und der Stellung des Erfinders im Betrieb.

  • Vergütungsvereinbarungen: Ausgestaltung klarer Vereinbarungen, die den administrativen Aufwand reduzieren und eine einfache, umsatzbasierte Abarbeitung in den Folgejahren ermöglichen.

  • Vertretung bei Konflikten: Außergerichtliche Streitbeilegung sowie Vertretung vor der Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).

Planungssicherheit für Unternehmen und Erfinder

Wir schaffen transparente Strukturen und rechtssichere Vereinbarungen, die Innovationen im Unternehmen fair und nachhaltig honorieren.

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