"Verträge sind keine Garantie, dass man sich verträgt. Aber sie festigen den guten Willen, der sie ermöglicht hat."
Ernst Reinhardt (*1932)
Ein Schutzrecht entfaltet seinen vollen wirtschaftlichen Wert erst durch die passende vertragliche Ausgestaltung. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Technologie, Ihr Know-how und Ihre Marken vertraglich abzusichern, rechtssicher zu übertragen und nachhaltig zu monetarisieren.
Lizenzverträge: Ausgestaltung einfacher und ausschließlicher Nutzungsrechte unter strikter Einhaltung des Kartellrechts. Wir sorgen für klare Garantie- und Haftungsregelungen, die gesetzliche Grauzonen ausschließen und Ihre Interessen präzise abbilden.
Kaufverträge über Schutzrechte: Lückenlose Übertragung aller Eigentums- und Nutzungsrechte inklusive projektspezifischer Verkäufergarantien.
Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs): Wirksamer Schutz Ihres vertraulichen Know-hows vor und während geschäftlicher Verhandlungen.
Kooperations- & Entwicklungsverträge: Rechtssichere Abgrenzung von Bestandswissen (Background) und neuentwickelten Schutzrechten (Foreground) in Forschungsprojekten.
Wir begleiten Sie von der ersten Entwurfsphase bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss – strategisch vorausschauend und mit dem Blick fürs Wesentliche.