"Design is the appropriate combination of materials in order to solve a problem."
Charles Eames (1907-78)
Designs, d.h. 3D-Form oder 2D-Muster
25 Jahre
Schützt das Aussehen von 3D-Gegenständen sowie 2D-Mustern (z. B. Logos, Grafiken oder Icons).
Welche Voraussetzungen gelten für Designs?
Neuheit: Darf vor der Anmeldung nicht bekannt gewesen sein.
Eigenart: Der Gesamteindruck auf einen informierten Benutzer muss sich von älteren Designs unterscheiden. Dabei wird berücksichtigt, wie viel gestalterische Freiheit der Designer hatte.
Die maximale Schutzdauer beträgt sowohl in Deutschland als auch in der EU 25 Jahre.
Neuheitsschonfrist (12 Monate): Eigene Veröffentlichungen oder Nutzungen durch den Entwerfer schaden der Neuheit innerhalb eines Jahres vor der Anmeldung nicht (gilt für Deutschland und die EU).
Anmeldung Deutschland: Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München.
Anmeldung EU: Als Gemeinschaftsgeschmacksmuster beim EU-Amt in Alicante (EUIPO, im Text HABM genannt) für alle EU-Länder.
Ja, durch Löschung oder Nichtigkeit.
Deutsches Design: Durch eine Löschungsklage vor einem zuständigen Landgericht.
Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Durch einen Nichtigkeitsantrag direkt beim EU-Amt in Alicante.