Patent

"Ein neuer Gedanke wird zuerst verlacht, dann bekämpft, bis er nach längerer Zeit als selbstverständlich gilt."

Arthur Schopenhauer (1788-1860)

Auf einen Blick

Schutz für:

  • Erzeugnisse (Vorrichtungen, Stoffe, Mittel)
  • Verfahren (Herstellungs- und Arbeitsverfahren)

 

Voraussetzungen:

  • Neuheit, das heißt noch nicht aus dem Stand der Technik bekannt
  • Erfinderische Tätigkeit, das heißt für den Fachmann nicht naheliegend.
  • Gewerbliche Anwendbarkeit

Max. Schutzdauer:

20 Jahre

Was ist ein Patent?

Mit einem Patent kann man Stoffe, Geräte und Verfahren schützen lassen. Damit Sie ein Patent bekommen, muss Ihre Erfindung drei Bedingungen erfüllen:

  • Sie muss neu sein.

  • Sie muss auf einer eigenen Idee (erfinderischen Tätigkeit) beruhen.

  • Sie muss gewerblich nutzbar sein (also zum Beispiel in der Industrie hergestellt oder angewendet werden können).

Ein Patent ist maximal 20 Jahre gültig.

 

Absolute Neuheit ist Pflicht

Eine Erfindung ist nur dann neu, wenn sie vor der Anmeldung nirgendwo veröffentlicht wurde.

Wichtig: In Deutschland und Europa dürfen Sie Ihre Erfindung vorher niemals der Öffentlichkeit zeigen (z. B. auf Messen oder im Internet). Es gibt – anders als etwa in den USA – keine Schonfrist.

 

Wie läuft das Prüfungsverfahren ab?

Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, prüft das Patentamt Ihre Erfindung:

  1. Das Amt recherchiert, was es weltweit bereits an ähnlicher Technik gibt (Stand der Technik).

  2. Findet das Amt ähnliche Erfindungen, stellt es Fragen (Prüfungsbescheide).

  3. Sie können darauf antworten und Ihre Beschreibung oder die Patentansprüche anpassen, um den Unterschied klar herauszustellen.

 

Welche Fristen gelten für die Veröffentlichungen?

  • 12-Monate-Frist (Priorität): Innerhalb von 12 Monaten nach der ersten Anmeldung können Sie die Erfindung auch in anderen Ländern anmelden. Der ursprüngliche Anmeldetag gilt dann auch dort.

  • 18-Monate-Veröffentlichung: Genau 18 Monate nach der ersten Anmeldung macht das Amt Ihre Erfindung für alle öffentlich bekannt.

  • Jahresgebühren: Ab dem 3. Jahr müssen Sie jedes Jahr eine Gebühr bezahlen, damit der Schutz bestehen bleibt.

 

 

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© Patentanwaltskanzlei Bernd Straub


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