"Ein neuer Gedanke wird zuerst verlacht, dann bekämpft, bis er nach längerer Zeit als selbstverständlich gilt."
Arthur Schopenhauer (1788-1860)
20 Jahre
Mit einem Patent kann man Stoffe, Geräte und Verfahren schützen lassen. Damit Sie ein Patent bekommen, muss Ihre Erfindung drei Bedingungen erfüllen:
Sie muss neu sein.
Sie muss auf einer eigenen Idee (erfinderischen Tätigkeit) beruhen.
Sie muss gewerblich nutzbar sein (also zum Beispiel in der Industrie hergestellt oder angewendet werden können).
Ein Patent ist maximal 20 Jahre gültig.
Eine Erfindung ist nur dann neu, wenn sie vor der Anmeldung nirgendwo veröffentlicht wurde.
Wichtig: In Deutschland und Europa dürfen Sie Ihre Erfindung vorher niemals der Öffentlichkeit zeigen (z. B. auf Messen oder im Internet). Es gibt – anders als etwa in den USA – keine Schonfrist.
Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, prüft das Patentamt Ihre Erfindung:
Das Amt recherchiert, was es weltweit bereits an ähnlicher Technik gibt (Stand der Technik).
Findet das Amt ähnliche Erfindungen, stellt es Fragen (Prüfungsbescheide).
Sie können darauf antworten und Ihre Beschreibung oder die Patentansprüche anpassen, um den Unterschied klar herauszustellen.
12-Monate-Frist (Priorität): Innerhalb von 12 Monaten nach der ersten Anmeldung können Sie die Erfindung auch in anderen Ländern anmelden. Der ursprüngliche Anmeldetag gilt dann auch dort.
18-Monate-Veröffentlichung: Genau 18 Monate nach der ersten Anmeldung macht das Amt Ihre Erfindung für alle öffentlich bekannt.
Jahresgebühren: Ab dem 3. Jahr müssen Sie jedes Jahr eine Gebühr bezahlen, damit der Schutz bestehen bleibt.