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Verträge sind keine Garantie, dass man sich verträgt. Aber sie festigen den guten Willen, der sie ermöglicht hat.

 

 Ernst Reinhardt (*1932)

Verträge

Unsere Beratungsleistungen bei Verträgen beziehen sich beispielsweise auf Lizenzverträge und Kaufverträge im Zusammenhang mit Schutzrechten und Know-how, Geheimhaltungsverträge und Verträge bei Entwicklungskooperationen.

 

Lizenzverträge können ein einfaches oder ein ausschließliches Recht zur Nutzung eines gewerblichen Schutzrechtes oder auch von Know-how gewähren. Bei Lizenzverträgen besteht zwar grundsätzlich Vertragsfreiheit, es gibt jedoch eine Vielzahl von Klauseln, die unter kartellrechtlichen Aspekten problematisch oder unzulässig sind. Weiterhin sind Garantie- und Haftungsfragen zu klären, bei denen im Einzelfall ausdrückliche vertragliche Regelungen empfehlenswert sind. Zum einen sind die gesetzlichen Vorschriften nicht immer eindeutig und können deswegen zu langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen führen. Zum anderen entsprechen die gesetzlichen Regelungen nicht immer dem, was von den Vertragsparteien gewollt ist.

 

Gewerbliche Schutzrechte können auch verkauft werden, wobei beim Kaufvertrag zu beachten ist, dass alle Rechte an dem Schutzrecht übertragen werden und der Verkäufer dem Käufer die für Schutzrechte spezifischen Garantien gewährt.

 

 

Beratung in Zusammenhang mit der Gestaltung von Verträgen insbesondere bei Vertragsverhandlungen und zu Schutzrechtskaufverträgen, Lizenzverträgen, Geheimhaltungsverträgen oder Verträgen zu Kooperationen.

 

Patentanwaltskanzlei Bernd Straub
Am Laibfelsen 1
78567 Fridingen / Donau
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