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Design is the appropriate combination of materials in order to solve a problem.

 

Charles Eames (1907-78)

Design / Geschmacksmuster

Das Design dreidimensionaler Gegenstände wie auch von zweidimensionalen Mustern, wie Logos, Grafiken oder Icons, können durch Geschmacksmuster oder Designrechte geschützt werden.

 

Voraussetzung für den Designschutz ist die Neuheit und Eigenart des Designs. Ein Design hat Eigenart, wenn sich der Gesamteindruck, den es beim informierten Benutzer hervorruft, von dem Gesamteindruck unterscheidet, den ein anderes Design bei diesem Benutzer hervorruft, das vor dem Anmeldetag offenbart worden ist. Bei der Beurteilung der Eigenart wird der Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei der Entwicklung des Musters berücksichtigt.

 

Die maximale Laufzeit eines Designs beträgt in Deutschland und in der Europäischen Union 25 Jahre.

 

Eine Designanmeldung kann für Deutschland am Deutschen Patent- und Markenamt in München eingereicht werden. Das Deutsche Geschmacksmuster gewährt eine Neuheitsschonfrist von 12 Monaten für eigene Vorbenutzung und Veröffentlichung.

 

Eine Designanmeldung für alle Länder der Europäischen Gemeinschaft kann als sogenanntes Gemeinschaftsgeschmacksmuster beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante hinterlegt werden. Das Europäische Gemeinschafts-Geschmacksmuster gewährt auch eine Neuheitsschonfrist von 12 Monaten für eigene Vorbenutzung und Veröffentlichung.

 

Ein Deutsches Design kann mittels einer Löschungsklage vor einem zuständigen Landgericht gelöscht werden. Ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster kann auf Antrag beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt für nichtig erklärt werden.

 

 

Schutz für:


Designs, das heißt 3D-Form oder 2D-Muster

 

Voraussetzungen:
Neuheit in der EG, das Design konnte den Designern in der Gemeinschaft vor der Anmeldung nicht identisch bekannt sein
Eigenart, der Gesamteindruck des Designs muss sich von dem anderer, vor dem Anmeldetag offenbarter Designs unterscheiden

 

Besonderheiten:
Neuheitsschonfrist von 12 Monaten; Schutz auch nach eigener oder missbräuchlicher Veröffentlichung vor dem Anmeldetag möglich

 

maximale Schutzdauer:
25 Jahre

 

Patentanwaltskanzlei Bernd Straub
Am Laibfelsen 1
78567 Fridingen / Donau
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