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Der Chef des US-Verlages Prentice Hall, 1957

 

Historisches

Erste Aufzeichnungen sind bereits aus dem Mittelalter bekannt.
Für gewisse Privilegien wurden Urkunden "Litterae patentes" von den jeweiligen Landesherrschern an Erfindern für eine zeitlich befristete ausschließliche Nutzung der Erfindungen verliehen.
Es erwies sich bald als unumgänglich, gesetzliche Regelungen zu treffen:
▪ 1474 Patentgesetz von Venedig
▪ 1624 Gesetz gegen den Monopolmissbrauch in England "Statute of monopolies"
▪ 1790 Patentgesetz in den USA
▪ 1791 Patentgesetz in Frankreich
▪ 1877 Eröffnung des "Kaiserlichen Patentamt in Deutschland"
Nach dem Zusammenbruch am 8. Mai 1945 entwickelten sich in Westdeutschland, in der sogenannten DDR und in Österreich drei unterschiedliche Patentrechte. Nach der deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland wieder ein einheitliches Patentgesetz. Im Ersteckungsgesetz wurde geregelt, dass sich die vor dem 3. Oktober 1990 nur in jeweils einem der beiden Teilgebiete Deutschlands wirksamen Schutzrechte oder Schutzrechtsanmeldungen kraft Gesetzes, also "automatisch", auf das jeweils andere Teilgebiet erstrecken.

 

Das erste Patentgesetz aus Venedig, 1474
Erste Patentschrift des Deutschen Reiches,    Das Patentgesetz im Reichs-Gesetzblatt von 1877
Bundesarchiv Bild 102-08647
Patentanwaltskanzlei Bernd Straub
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